Hausverwaltungen
Abgestimmte Zugänge, klare Objektzuordnung und verständliche Berichte für Miet- und WEG-Verwaltungen.
Objektbetreuung anfragen →Damit aus Ablagerungen möglichst kein Notfall wird: Rohr- und Kanalwartung mit einem Plan, der zu Ihrem Gebäude passt.
Limburg · Diez · Hahnstätten & Umgebung

Ein gemeinsamer Ansprechpartner für die Abwasserleitungen Ihrer Immobilien. Sie vereinbaren den Umfang – wir planen die passenden Arbeiten mit Ihnen.
Abgestimmte Zugänge, klare Objektzuordnung und verständliche Berichte für Miet- und WEG-Verwaltungen.
Objektbetreuung anfragen →Wartung für mehrere Gebäude gemeinsam planen. Leistungen und Befunde bleiben dem jeweiligen Objekt zugeordnet.
Bestand besprechen →Vom Eigenheim bis zum vermieteten Mehrfamilienhaus: sinnvolle Vorsorge passend zu Nutzung und Zustand.
Haus einschätzen lassen →Mehr Etagen können längere Fallleitungen und mehr angeschlossene Wohnungen bedeuten. Entscheidend ist aber, wie Ihr Gebäude tatsächlich entwässert wird.
Wir berücksichtigen Etagen, Wohneinheiten, Leitungswege und Zugänglichkeit. So wird aus einer pauschalen Idee ein nachvollziehbares Angebot.
Gebäudedaten übermitteln →Relevante Abläufe, Hausanschluss und bekannte Problemstellen gemeinsam festlegen.
Fall- und Sammelleitungen, Revisionsöffnungen und Zugänge zu den betroffenen Bereichen abstimmen.
Leitungsstränge und Arbeitsschritte getrennt erfassen; Termine im Gebäude koordiniert vorbereiten.
Orientierung für die Planung – keine festen Tarif- oder Intervallgrenzen. Auch mehrere kleinere Gebäude lassen sich gemeinsam betreuen.
Diese Bausteine können Bestandteil Ihres Vertrags werden. Im Angebot ist aufgeführt, welche Leitungen und Arbeiten enthalten sind.
Leitungsbereiche, Zugänge, bisherige Störungen und den sinnvollen Reinigungsbedarf aufnehmen.
Ablagerungen in vereinbarten Fall-, Sammel- oder Grundleitungen mit geeigneter Spiral- oder Hochdrucktechnik entfernen.
Zugängliche Leitungen untersuchen und erkennbare Auffälligkeiten dokumentieren – wenn dieser Baustein vereinbart ist.
Bearbeitete Bereiche, Befunde und Empfehlungen je Objekt dokumentieren und den nächsten sinnvollen Schritt abstimmen.
Leistungsumfang, Vergütung, Intervall, Laufzeit und Kündigung stehen im individuellen Vertrag. Störungsbeseitigung und Reparaturen werden gesondert behandelt. Wartung kann Risiken reduzieren, schließt Verstopfungen oder Schäden aber nicht aus.
Ein Wartungsvertrag allein schafft keine Umlagefähigkeit. Wir beschreiben die ausgeführten Arbeiten nachvollziehbar; die mietrechtliche Einordnung muss am konkreten Objekt und Mietvertrag geprüft werden.
Eine Umlage kann in Betracht kommen, ist bei vorbeugender Rohrreinigung jedoch umstritten. Erforderlich sind insbesondere laufende, wirtschaftlich sinnvolle Leistungen und eine wirksame Vereinbarung im Mietvertrag. Bei „sonstigen Betriebskosten“ muss die Kostenart konkret benannt sein.
Die Beseitigung einer akuten Verstopfung sowie Instandhaltung und Instandsetzung lassen sich grundsätzlich nicht über die Betriebskosten auf die Mieterschaft verteilen. Eine gesonderte Haftung eines nachweislich schuldhaften Verursachers ist eine andere Frage.
Wiederkehrende Leistungen und Reparaturen werden getrennt ausgewiesen. Das erleichtert die Prüfung, garantiert aber keine Umlage. Lassen Sie den konkreten Fall vor einer Abrechnung mietrechtlich prüfen.
Allgemeine Information, Stand 10.10.2026: § 556 BGB, § 1 BetrKV und § 2 BetrKV. Das AG Gelsenkirchen, Urteil vom 21.05.2021, 202 C 181/20, hat eine vorbeugende Rohrreinigung im dort entschiedenen Fall wegen fehlender laufender Kosten bzw. fehlender Wirtschaftlichkeit nicht anerkannt. Es gibt deshalb keine pauschale Zusage für die Umlage eines Rohrwartungsvertrags. Die Einordnung ersetzt keine Prüfung Ihres Mietvertrags.
Beschreiben Sie kurz Ihre Immobilie. Wir melden uns persönlich und klären, welcher Wartungsumfang sinnvoll ist.

Für Objekte in Limburg, Diez, Hahnstätten und Umgebung. Bei größeren Beständen klären wir das Einsatzgebiet anhand Ihrer Objektadressen.
Für Hausverwaltungen, Wohnungs- und Baugenossenschaften sowie private Eigentümer. Ob ein einzelnes Haus oder mehrere Wohngebäude: Maßgeblich sind Leitungszustand, Nutzung und ein nachvollziehbarer Wartungsbedarf.
Die Etagenzahl ist ein Anhaltspunkt für Gebäudehöhe und Leitungswege. Zusätzlich zählen Wohneinheiten, Anzahl und Länge der Fall- und Sammelleitungen, Revisionszugänge, Verschmutzung und vereinbarte Leistungen. Sie erhalten ein individuelles Angebot statt eines pauschalen Preises pro Etage.
Es gibt für das angebotene Wartungskonzept keinen pauschalen Reinigungsturnus allein nach Etagenzahl. Wir stimmen das Intervall anhand des Befunds, der Nutzung und bisheriger Ablagerungen ab. Bei unauffälligen Leitungen kann ein größerer Abstand sinnvoll sein; bekannte bauliche Schäden erfordern eine gesonderte Beurteilung.
Enthalten ist nur, was im jeweiligen Angebot und Vertrag vereinbart wurde. Kamerainspektionen können als Baustein aufgenommen werden. Akute Störungsbeseitigung, Reparaturen, Kurzliner und sonstige Zusatzarbeiten werden gesondert vereinbart und ausgewiesen.
Nicht automatisch. Bei regelmäßig erforderlichen vorbeugenden Leistungen kann eine Umlage im Einzelfall in Betracht kommen. Gerade die vorbeugende Rohrreinigung ist rechtlich umstritten. Entscheidend sind Leistungsart, Wirtschaftlichkeit und eine wirksame mietvertragliche Vereinbarung; bei sonstigen Betriebskosten muss die Kostenart konkret benannt sein. Reparaturen und akute Verstopfungsbeseitigungen gehören grundsätzlich nicht in die Betriebskostenabrechnung. Lassen Sie die konkrete Umlage vorab mietrechtlich prüfen.
Nein. Sie senden ausschließlich eine unverbindliche Anfrage. Wir melden uns zur Klärung Ihres Objekts und erstellen ein passendes Angebot. Leistungen, Vergütung, Laufzeit und Kündigung werden erst im individuellen Vertrag vereinbart.
Sie entscheiden selbst. Ablehnen ist genauso einfach wie zustimmen. Die Website und das Anfrageformular bleiben ohne optionale Dienste nutzbar.
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